Aktien sind eine beliebte und auch lohende Möglichkeit, das Vermögen zu vermehren. Allerdings gibt es da ein großes Thema, das häufig etwas vernachlässigt wird: die zu zahlenden Steuern. Was man bei Aktien in Hinblick auf das Steuerthema beachten muss, erklärt dieser Artikel.
Welche Steuern fallen auf Aktien an?
Bei Einkünften aus Geldanlagen spricht man von sogenannten Kapitalerträgen. Auf diese gilt es in Deutschland Steuern zu zahlen. Neben den Einnahmen aus Aktien zählen somit auch Zinserträge von Sparbüchern oder von Tagesgeldkonten zu Kapitalerträgen. Der Kauf von Aktien ist allerdings bislang noch steuerfrei, nur der Gewinn aus dem Verkauf nicht.
Die anfallende Kapitalertragssteuer nennt sich in Deutschland Abgeltungssteuer und liegt derzeit bei 25 %. Im Umkehrschluss heißt das, dass jeder vierte Euro des Gewinns, den ein Anleger aus Aktien erwirtschaftet, an den Saat abgetreten werden muss.
Doch damit nicht genug: Auf Einnahmen aus Aktiengeschäften muss zusätzlich der Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Dieser macht 5,5 % der zu entrichtenden Steuern aus. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss hier auch noch die jeweils gültige Kirchensteuer zahlen: Diese liegt je nach Bundesland bei 8 bis 9 %.
Ausnahme: vor 2009 gekaufte Aktien
Aufgepasst! Wer vor dem Jahr 2009 Aktien gekauft hat, ist von dieser Abgeltungssteuer nicht betroffen – zumindest was die Gewinne aus diesen Aktien angeht. Man spricht bei Aktien, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden, von sogenannten Altbeständen.
Allerdings gibt es hier eine Kleinigkeit zu beachten. Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip „first in, first out“, was bedeutet, dass die zuerst gekauften Aktien auch zuerst wieder verkauft werden. Was bedeutet das in der Praxis?
Ein Beispiel: Man kauft sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 jeweils 150 Aktien von einem Unternehmen. Diese insgesamt 300 Stück werden gemeinsam in einem Depot abgelegt. Wenn man sich nun entscheidet, 200 davon zu verkaufen, bleiben die ersten 150 Stück steuerfrei und nur auf 50 Stück wird die Abgeltungssteuer erhoben.
Steuern sparen
Hier kommt die gute Nachricht für alle Kleinanleger: Gewinne aus Aktien sowie Dividenden bis 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete sind steuerfrei – man spricht von einem sogenannten Freibetrag. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die einen sogenannten Freistellungsauftrag eingeräumt haben.
Wer als Anleger über ein Einkommen verfügt, das unter dem Grundfreibetrag liegt, sollte sich außerdem über eine Nichtveranlagungsbescheinigung informieren. Auch dadurch kann man den Steuern auf Aktiengewinne und Dividenden entgehen – sogar, wenn diese über den Freibetrag von 801 € liegen.
Kapitalerträge in der Steuererklärung
In manchen Fällen macht es Sinn, Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzuführen – vor allem dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter den 25 % Abgeltungssteuer liegt. Alleinstehende erreichen in der Regel bereits ab 17.219 € die 25 % – darunter liegen im Normalfall nur Geringverdiener oder Studierende. Daher können vor allem diese Personengruppen von der Steuererklärung profitieren.
Ist die Steuererklärung erst einmal eingereicht, so führt das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Die Kapitalerträge werden zum Gehalt addiert, was die Grundlage für die Steuerlast nach dem entsprechenden Einkommenssteuertarif bildet. Die Variante, die für den Steuerzahler am günstigsten ist, gewinnt.
Fazit
Beim Verkauf von Aktien und dem daraus entstehenden Gewinn sollte man sich immer der zu zahlenden Steuern bewusst sein. Allerdings gibt es dabei ein paar Wege, dies zu umgehen oder die Steuern möglichst gering zu halten. Wer daher eher zu den Geringverdienern zählt, allerdings hohe Kapitalerträge erzielt, sollte sich über spezielle Anträge beim Finanzamt informieren.